Die DSGVO kommt

22. Mai 2018

Ab dem 25.05.2018 tritt die DSGVO in Kraft. Apotheken, die uns zur Auftragsbearbeitung personen- bzw. gesundheitsbezogene Daten zur Verfügung stellen, benötigen eine „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung“ mit uns, damit die Anforderungen der DSGVO erfüllt sind. Ab sofort stellt unsere Auftragsabteilung unseren Apothekenkunden solche Vertragsformulare zur Verfügung. Wir stehen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.