

Import gem. § 73.3 AMG
Import von ausländischen Arzneimittelspezialitäten gemäß § 73.3 AMG
Seit unserer Firmengründung im Jahre 1961 stand der Import von ausländischen Arzneimittelspezialitäten für den deutschen Markt im Mittelpunkt. Auch heute noch ist dieser Bereich eine Kernkompetenz unseres Unternehmens. Durch jahrzehntelange Kontakte mit ausländischen Herstellern und Lieferanten haben wir ein breites Netzwerk aufstellen können.
Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Import ist die Zulassung in einem anderen Land der EU oder in einem Drittland.
Die Vielfältigkeit der Notwendigkeit eines Importes hat sich dabei im Wesentlichen nicht geändert, allein die gesetzlichen Grundlagen aus dem AMG haben dabei eine Reihe von Änderungen durchlaufen.
Zu den wesentlichen Notwendigkeiten des Importes gem. § 73.3 AMG gehören beispielsweise

fehlende Zulassung eines Arzneimittels auf dem deutschen Markt; dabei kann vom Hersteller keine Zulassung auf dem deutschen Markt vorgesehen sein oder sich aber noch in der Zulassung in Deutschland befinden

Lieferengpass eines Arzneimittels auf dem deutschen Markt

Fehlende Verfügbarkeit auf dem deutsche Markt
Als Dienstleister für öffentliche Apotheken und Krankhaus- bzw. Universitäts-Apotheken führen wir den Import inklusive
Zollabwicklung durch.

Import gem. § 73.3 AMG
Import von ausländischen Arzneimittelspezialitäten gemäß § 73.3 AMG
Seit unserer Firmengründung im Jahre 1961 stand der Import von ausländischen Arzneimittelspezialitäten für den deutschen Markt im Mittelpunkt. Auch heute noch ist dieser Bereich eine Kernkompetenz unseres Unternehmens. Durch jahrzehntelange Kontakte mit ausländischen Herstellern und Lieferanten haben wir ein breites Netzwerk aufstellen können.
Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Import ist die Zulassung in einem anderen Land der EU oder in einem Drittland.
Die Vielfältigkeit der Notwendigkeit eines Importes hat sich dabei im Wesentlichen nicht geändert, allein die gesetzlichen Grundlagen aus dem AMG haben dabei eine Reihe von Änderungen durchlaufen.
Zu den wesentlichen Notwendigkeiten des Importes gem. § 73.3 AMG gehören beispielsweise

fehlende Zulassung eines Arzneimittels auf dem deutschen Markt; dabei kann vom Hersteller keine Zulassung auf dem deutschen Markt vorgesehen sein oder sich aber noch in der Zulassung in Deutschland befinden

Lieferengpass eines Arzneimittels auf dem deutschen Markt

Fehlende Verfügbarkeit auf dem deutsche Markt
Als Dienstleister für öffentliche Apotheken und Krankhaus- bzw. Universitäts-Apotheken führen wir den Import inklusive
Zollabwicklung durch.
Paesel + Lorei GmbH & Co. KG
Nordring 11
47495 Rheinberg
Tel. 0 28 43 – 90 26 – 0
Fax 0 28 43 – 90 26 – 218
Paesel + Lorei GmbH & Co. KG
Nordring 11
47495 Rheinberg
Tel. 0 28 43 · 90 26 – 0
Fax 0 28 43 · 90 26 – 218
E-Mail info@paesel-lorei.de