Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Inland
Die folgenden Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Paesel & Lorei und dem Vertragspartner, im Folgenden Käufer genannt. Sie finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern, gemäß § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Für die Belieferung von Verbrauchern im Sinne der vorgenannten Vorschrift gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Bestellung
Alle Vertragsabschlüsse werden für Paesel & Lorei erst verbindlich, wenn sie von dem Vertragspartner in schriftlicher Form bestätigt oder durch Lieferung der Ware ausgeführt wurden. Bei Bestellungen, die vom Angebot abweichende Angaben über Packungsform, Gewicht und Güte der Ware enthalten, ist Paesel & Lorei berechtigt, nach Angebot oder derjenigen Beschaffenheit zu liefern, die der Bestellung am nächsten kommt.
Preise
Für die Berechnung der Preise sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise unter Beachtung bestehender Preisvorschriften maßgebend. Die Berechnung erfolgt in Euro. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Preisänderungen bleiben Paesel & Lorei grundsätzlich vorbehalten. Der Käufer wird vorher entsprechend informiert. Pro Auftrag wird eine Servicepauschale in Höhe von € 1,65 zzgl. MwSt. erhoben.
Lieferung
Liefertermine /-fristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrecht wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden; es sei denn, dass es sich um ein Fixgeschäft handelt und dies so vereinbart wurde. Das gleiche gilt für Lieferstörungen und Produktionsausfall infolge der artikelspezifischen Eigenschaften, die Paesel & Lorei berechtigen, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.
Verpackung
Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich Innen- und Außenverpackung. Ausgenommen sind Produkte, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit (Gefahrenklasse, Radioaktivität, Verderblichkeit, Temperaturführung) in besonderen Behältern (Stahlbehälter, Trockeneis u. a.) geliefert werden müssen. Die anfallenden Kosten werden dann gesondert berechnet.
Versand
Der Käufer gibt Paesel & Lorei die Anschrift an, an die die Ware zu liefern ist. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die vorgenannte Lieferanschrift geliefert wurde. Die entstehenden Transportkosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Der Veräufer behält sich die Wahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Soweit der Käufer einen besonderen Versandweg vorschreibt, ist Paesel & Lorei berechtigt, die erhöhten Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Sollte eine Lieferung ins Ausland vereinbart worden sein, so gelten ausschließlich die Incoterms und sofern die Rechtsfrage in diesem Rahmen nicht geregelt ist, deutsches Recht.
Zahlung
Rechnungen von Paesel & Lorei sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Bei Vereinbarung von Bankeinzug innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungserhalt, werden 1,5 % Skonto gewährt. Der Käufer kann mit Forderungen aus dem gleichen Rechtsverhältnis nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn Paesel & Lorei die Gegenforderung rechtsverbindlich anerkannt hat. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn Paesel & Lorei über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
Beanstandungen und Rücknahme
Beanstandungen finden nur bei einer Geltendmachung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Die Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Der Lieferschein muss der Beanstandung beigefügt sein. Die Erklärung des Käufers, dass eine Sache mit einem Mangel behaftet sei, berechtigt nicht automatisch zur Minderung oder zur Zurückbehaltung des Kaufpreises. Wird die Sachmangelanzeige von Paesel & Lorei anerkannt, so ist Paesel & Lorei unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur zur Lieferung einwandfreien Ersatzes verpflichtet unter Ausschluss weiterer Sachmängelrechte. Eine Rücknahme oder ein Umtausch festverkaufter Ware erfolgt nicht. Die Verwahrung trotzdem zurückgesandter Waren wird nur vorgenommen, wenn die Rücksendung vorher mit dem Käufer schriftlich vereinbart worden ist. Paesel & Lorei behält sich vor, unverlangt zurückgesandte Waren zu vernichten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen im Eigentum Paesel & Loreis. Der Käufer ist zur Verfügung über die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Waren an Dritte sind unzulässig und Paesel & Lorei gegenüber unwirksam.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme durch Dritte ist Paesel & Lorei unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, Paesel & Lorei jegliche Unterstützung bei der Intervention gegen den Vollstreckungsgläubiger zu gewähren.
Bei Zahlungseinstellung ist der Käufer vom ersten Tag an nicht mehr über die Ware verfügungsberechtigt. Er ist verpflichtet, die Zahlungseinstellung Paesel & Lorei sofort anzuzeigen und die noch vorhandenen Bestände bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern.
Seine Forderungen aus den Versicherungsverträgen tritt der Käufer im Voraus an Paesel & Lorei ab. Verarbeitet der Käufer die Ware, geht das Eigentum der entstandenen Halb- und Fertigerzeugnisse auf Paesel & Lorei über. Der Käufer ist bis zur Veräußerung Verwahrer. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, tritt der Käufer schon jetzt sein Miteigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand an Paesel & Lorei ab. Handelt der Käufer diesen Verpflichtungen zuwider, ist Paesel & Lorei berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
Gerichtsstand und geltende Rechtsvorschriften
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleve. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, sofern dies nicht aufgrund zwingender internationaler Vorschriften anders geregelt ist.
Besondere Vereinbarungen / Datenschutz
Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich beiderseits bestätigt sind. Im Übrigen sind diese Bedingungen ausschließlich maßgebend, auch wenn den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht widersprochen wird.
Daten des Käufers werden nur insoweit gespeichert, wie sie für die vertragliche Vereinbarung und ihre Abwicklung sowie aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten gespeichert werden müssen. Der Käufer kann jederzeit die Löschung der Daten verlangen, sofern diese Daten nicht zur Abwicklung noch schwebender Aufträge benötigt werden bzw. die Speicherung aufgrund gesetzlicher Dokumentationspflichten für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen erforderlich ist.